Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Anzahlung
Durch die Anzahlung der Kaution stimmen Sie unserem Mietvertrag zu. Die Kaution wird Ihnen nach Rückgabe der Mietgegenstände zurückgezahlt. Die Zahlung der Kaution führt zur Reservierung der Buchung.
Restzahlung
Die Restzahlung ist spätestens am Tag des Startes der Buchung fällig.
Abholung/Lieferung
Der Mieter kann nach Absprache von Datum und Uhrzeit die Mietartikel abholen oder liefern und aufbauen lassen. Beim Transport im Anhänger/auf Ladeflächen, verwenden Sie bitte Planen/Decken. Die geliehenen Artikel müssen gut gesichert werden. Ggfs. leihen wir Ihnen gegen Gebühr Planen und Spanngurte. Kontaktieren Sie uns jederzeit bei Fragen zur Abholung/Lieferung. Bei Lieferung oder Abholung stimmt der Mieter zu, dass alle Mietgegenstände in zufriedenstellendem Zustand sind. Falls der Kunde Schäden bei den Mietartikeln bemerken möchte, muss dies erfolgen, bevor die Artikel zur Abholung verladen werden oder wenn unser Personal bei Lieferung/Aufbau anwesend ist. Sollten bei eigenem Aufbau Mängel sichtbar werden, sind diese sofort dem Verleiher zu melden.
Stornierungen
• Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung werden 50% der gebuchten Artikel berechnet und 50% der Kaution einbehalten. • Bei Stornierung innerhalb von 4 Tagen vor der Veranstaltung werden 75% der gebuchten Artikel berechnet und 75% der Kaution einbehalten. • Bei Stornierung innerhalb von 2 Tagen vor der Veranstaltung werden 100% der gebuchten Artikel berechnet und 100% der Kaution einbehalten.
Zelte
Sollten Sie Zelte selbst auf- und abbauen, beachten Sie bitte den sachgemäßen und vorsichtigen Umgang. Der Untergrund muss eben und gerade sein. Bauen Sie ein Zelt nie alleine auf oder ab, sondern immer mindestens zu zweit oder zu viert. Handeln Sie nach den Gebrauchsanweisungen. Zelte sind mit Gewichten oder Bodenankern und Spanngurten zu sichern. Sollten Sie diese nicht besitzen, können Sie das passende Equipment bei uns mieten. Nasse Zeltplanen sind beim Abbau so gut es geht trocknen zu lassen, bevor sie verpackt werden. Grillen und Kochen ist unter Zelten strengstens verboten! Nehmen Sie dafür bitte einen angemessenen Abstand zum Zelt ein.
Tische und Stühle
Tische und Stühle müssen bei Abholung durch den Verleiher oder Rückgabe durch den Mieter sauber, trocken und zusammengeklappt sein.
Tischdecken
Tischdecken sollten bei Rückgabe in Plastiksäcken gesammelt werden. Wenn nicht anders vereinbart, übernehmen wir die Reinigung.
Befestigungen
Es dürfen keine Klammern, Reißnägel, Stecknadeln etc. verwendet werden, um eigene Dinge an die Ausrüstung zu befestigen. Schäden führen zu Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Ausrüstung.
Klebeband
Es darf kein Klebeband an etwas anderem als der Unterseite der Tische verwendet werden. Zu keinem Zeitpunkt darf Klebeband auf das Vinyl des Zeltes geklebt werden. Schäden führen zu Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Ausrüstung.
Heizstrahler
Heizstrahler dürfen nur nach Einweisung und Lesen der Gebrauchsanleitung bedient werden. Mit der Inbetriebnahme bestätigen Sie, dass Sie alle relevanten Sicherheitshinweise gelesen und verstanden haben. Mietvertrag
1. Gebuchte Artikel können vom Kunden kostenlos abgeholt oder gegen Gebühr geliefert und aufgebaut werden. Zusatzgebühren wie Parkscheine, etc. sind vom Kunden zu tragen.
2. Das gemietete Equipment bleibt das alleinige Eigentum des Verleihers. Der Mieter hat nur das Recht zur Nutzung des Equipments gemäß den Bedingungen dieses Vertrages.
3. Bei Lieferung und Aufbau bestätigt der Mieter, dass er die Möglichkeit hatte, das Equipment persönlich zu inspizieren und es in gutem Zustand ist. Der Mieter versteht die ordnungsgemäße Nutzung des Equipments. Bei Abholung und Aufbau durch den Kunden müssen Mängel sofort dem Vermieter gemeldet werden.
4. Falls das Equipment aus irgendeinem Grund unsicher oder beschädigt wird, verpflichtet sich der Mieter, die Nutzung sofort einzustellen und den Verleiher zu benachrichtigen. Wenn der Mangel durch normale Nutzung verursacht wurde, wird der Verleiher das Equipment reparieren oder durch ähnliches Equipment in gutem Zustand ersetzen, falls verfügbar.
5. Der Vermieter ist nicht Hersteller oder Vertreter des Herstellers der vermieteten Artikel und übernimmt keine Garantie für etwaige Mängel durch verbogenes Material, Verarbeitung, etc. Obwohl alle Zelte bis zu einem gewissen Grad mit wasserdichtem Material behandelt wurden, kann nicht garantiert werden, dass alle Zelte absolut wasserdicht sind.
6. Der Mieter verpflichtet sich, den Verleiher von allen Ansprüchen, Haftungen, Verlusten, Schadensersatzansprüchen aufgrund von Personenschäden, Sachschäden oder sonstigen Ausgaben, die durch die Handlungen, Fahrlässigkeit oder andere Handlungen des Mieters oder seiner Vertreter, entstehen, schadlos zu halten. Die Entschädigungen gemäß diesem Punkt umfassen angemessene Anwaltskosten, die vom Verleiher zur Verteidigung von Klagen und Ansprüchen übernommen werden.
7. Das Recht des Mieters auf Besitz endet mit Ablauf des Mietzeitraums. Jede Verlängerung muss schriftlich vereinbart werden.
8. Der Mieter darf das Equipment ohne schriftliche Genehmigung des Verleihers nicht untervermieten oder verleihen. Jegliche angebliche Abtretung durch den Mieter ist ungültig.
9. Wenn das Equipment in beschädigtem oder stark abgenutztem Zustand zurückgegeben wird, kann der Verleiher den Betrag der Kautionsrückzahlung anhand angemessener Reparaturkosten anpassen.
10. Der Mieter übernimmt alle wetterbedingten Risiken, die mit der Durchführung einer Zeltveranstaltung im Freien verbunden sind. Durch Wetter beschädigtes oder unbrauchbares Equipment wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
11. Sämtliche Mietartikel außer Zelte sind vor Regen zu schützen. Dies ist keine normale Abnutzung und die Artikel werden mit 10% Prozent der Wiederbeschaffungskosten berechnet.
12. Reinigungskosten für schmutzig zurückgegebene Geräte werden vom Mieter übernommen, nach Ermessen des Verleihers (ausgenommen Artikel, die inklusive Reinigung angeboten werden).
13. Der Mieter verpflichtet sich, für Equipment (zum Wiederbeschaffungspreis bei Mietbeginn) bei allen Arten von Diebstahl oder Verlust aufzukommen.
14. Der Verleiher behält sich das Recht vor, das Equipment als verloren, gestohlen oder umgewandelt zu betrachten, wenn es nicht innerhalb von zwei Tagen nach vereinbartem Datum und der Uhrzeit zurückgegeben wird.
15. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Verleiher und dem Mieter dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen oder Verständigungen. Änderungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen und von beiden Parteien schriftlich akzeptiert werden.
16. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages als ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
17. Die Zahlung der Kaution/des Gesamtbetrages bedeutet, dass der Mieter die Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.